Es gibt verschiedene Methoden wie in einer Gruppe therapeutisch gearbeitet werden kann.
Diese Gruppen werden als offene Gruppen geführt. Dies bedeutet, frei werdende Plätze werden
(nach Absprache) durch neue Teilnehmende belegt.
Gruppengröße: ca. 6 - 8 Teilnehmende. Jedes Treffen dauert 1,5 Stunden.
In der Regel gibt es kein Programm oder vorformuliertes Ziel. Die Gruppenmitglieder initiieren und bestimmen durch ihre Beiträge den Verlauf des Gesprächs. Durch Beobachtung und intensiven Austausch entsteht oft die Möglichkeit für Erkenntnisse, eigene „Baustellen“ aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.
In diesem Rahmen, kann eine Atmosphäre entstehen, in der es möglich wird mit anderen die eigenen tiefsten Sorgen zu teilen. Gegenseitiges Verständnis fördert die Entwicklung zur inneren Stärke eigene Probleme zu bearbeiten. Durch die Initiative der Gruppenmitglieder leben die Treffen. Die Therapeutin versteht sich als Koordinatorin. Sie kann sowohl eine weitgehend passive Haltung einnehmen, aber auch aktiv in das Geschehen eingreifen.
Bitte setzen Sie sich mit den Gruppenregeln und der Schweigepflichtsvereinbarung auseinander.
Für jede Teilnahme an einem der Termine Gruppenpsychotherapie sind 25,00 Euro zu zahlen.
Eine Quittung wird ausgestellt.
Freitag | 2024 |
Beginn: 16:30 Uhr | |
Ende: 18:00 Uhr | |
13.12. | |
20.12. | |
27.12. | keine Gruppenstunde |
Die Bereitschaft, sich mit sehr persönlichen Lebenserfahrungen, Gedanken, Gefühlen und dem Erleben anderer Teilnehmenden in die Gruppenpsychotherapie einzubringen, setzt einen geschützen Rahmen voraus, in dem ein sorgsamer und vertraulicher Umgang mit den von den Gruppenmitgliedern anvertrauten Informationen sichergestellt ist. Im Unterschied zu Gruppenleitenden, die als Angehörige ihres Berufsstandes der gesetzlich geregelten Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch) unterliegen, besteht eine analoge Regelung für Teilnehmende an einer Gruppenspsychotherapie nicht.
Der vertrauliche Umgang mit den von anderen Gruppenmitgliedern anvertrauten Informationen dient nicht ausschließlich dem Schutz des Einzelen. Vielmehr sichert das Vertrauen in die Verschwiegenheit der Gruppenteilnehmenden die Funktion und Arbeitsfähigkeit der psychotherapeutischen Gruppe.
Jeder Teilnehmende verpflichtet sich daher, Informationen, die einzelne Teilnehmende oder die Gruppe betreffen, nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben. Sollte sich jemand dennoch im Einzelfall Dritten anvertrauen, so trägt er/sie dafür Sorge, das Daten und Geheimnisse aus der Gruppe ausschließlich
weitergeben werden. Diese Verpflichtung gilt über den Zeitpunkt der Teilnahme an der Gruppenpsychotherapie beziehungsweise das Bestehen der Gruppe hinaus und gilt auch gegenüber bereits ausgeschiedenen Gruppenmitlgiedern.