Über mich


Heilpraktikerin Psychotherapie

  • Hypnosystemische Therapeutin
    (INeKO)
  • Lösungsorientierte Kurzzeittherapie
    (fortbildung1)
  • Traumatherapie
    "Das Innere-Kinder-Retten"
    (Gabriele Kahn)
  • TEK - Training emotionaler Kompetenzen
    nach Berking
  • Weiterbildungsverbundstudium Sozialkompetenz
    (Hochschule Fulda)
  • Gruppentraining sozialer Kompetenzen
    (GSK Hinsch/Pfingsten)
  • Entspannungsreisen, Fantasiereisen, Traumreisen

Gewaltprävention

  • Mobbing 
    (fairaend - No Blame Approach)
  • Medienkompetenz  
    (IMC - Netzwerk gegen Gewalt)
  • Sexuelle Gewalt gegen Kinder 
    (SMOG e.V.)
  • Elternschule
    (SMOG e.V.)
  • Stärkung der sozialen Kompetenzen 
    (GSK Hinsch/Pfingsten)
  • Weiterbildungsverbundstudium Sozialkompetenz
    (Hochschule Fulda)
  • Deeskalationstrainerin Gewalt und Rassismus 
    (Gewaltakademie Villigst)
  • Zivilcouragetraining - Gewalt-Sehen-Helfen
    (Netzwerk gegen Gewalt)
  • Aikidoka seit 1995, 2. DAN
    (Bewegungsinsel, Fulda)
  • Selbstbehauptung  -  Selbstverteidigung
  • Elternabende, Informationsveranstaltungen

Praxisräume

Meine Praxisräume bieten eine angenehme Atmosphäre, die hilft sich auf sich selbst zu konzentrieren.


Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Nach erfolgreicher Prüfung und Eignungsfeststellung besitze ich die staatliche Psychotherapiezulassung nach dem Heilpraktikergesetz. Somit spezialisiere ich mich - gegenüber dem Heilpraktiker, der auch organische und körperliche Leiden behandelt - auf psychologische, psychosoziale und psychotherapeutische Verfahren.
 
Eine Zusammenarbeit mit mir als Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie und der medikamentösen Behandlung durch einen Arzt schließt sich keinesfalls aus. Ganz im Gegenteil: Diese Zusammenarbeit stellt in vielen Fällen eine gegenseitige Ergänzung dar.

Wie ist der Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie einzuordnen?

Wer in Deutschland auf dem Feld der freien Psychotherapie tätig werden möchte, um Menschen psychotherapeutisch unterstützen zu können, kann sich an verschiedenen rechtlichen Abstufungen ausrichten.
So gibt es die Möglichkeit als Psychologische/r Berater/in tätig zu werden. Hierfür ist keine staatliche Zulassung vorgeschrieben. Der Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie grenzt sich gegenüber dem Psychologischen Berater durch seine staatliche Prüfung mit Heilzulassung und dem Einsatz psychotherapeutischer Methoden ab. Im Gegensatz zum approbierten Psychotherapeuten darf der Heilpraktiker für Psychotherapie jedoch keine Medikamente verschreiben oder schwerwiegende psychiatrische Störungen behandeln.