Meine Praxisräume bieten eine angenehme Atmosphäre, die hilft sich auf sich selbst zu konzentrieren.
Nach erfolgreicher Prüfung und Eignungsfeststellung besitze ich die staatliche Psychotherapiezulassung nach dem Heilpraktikergesetz. Somit spezialisiere ich mich - gegenüber dem
Heilpraktiker, der auch organische und körperliche Leiden behandelt - auf psychologische, psychosoziale und psychotherapeutische Verfahren.
Eine Zusammenarbeit mit mir als Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie und der medikamentösen Behandlung durch einen Arzt schließt sich keinesfalls aus. Ganz im Gegenteil: Diese
Zusammenarbeit stellt in vielen Fällen eine gegenseitige Ergänzung dar.
Wer in Deutschland auf dem Feld der freien Psychotherapie tätig werden möchte, um Menschen psychotherapeutisch unterstützen zu können, kann sich an verschiedenen rechtlichen Abstufungen
ausrichten.
So gibt es die Möglichkeit als Psychologische/r Berater/in tätig zu werden. Hierfür ist keine staatliche Zulassung vorgeschrieben. Der
Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie grenzt sich gegenüber dem Psychologischen Berater durch seine staatliche Prüfung mit Heilzulassung und dem
Einsatz psychotherapeutischer Methoden ab. Im Gegensatz zum approbierten Psychotherapeuten darf der Heilpraktiker für Psychotherapie jedoch keine Medikamente
verschreiben oder schwerwiegende psychiatrische Störungen behandeln.