PSYCHOEDUKATION SELBSTSICHERHEIT

Dr. Hofstätter


Virusinfektion  -  Hygiene schützt!

Bitte hier klicken für eine Information der BZgA zum Thema Virusinfektion

 

Nach Ankunft in der Praxis mindestens 30 Sekunden die Hände gründlich waschen und
vor Betreten des Gruppenraumes Hände desinfizieren.

Tragen Sie eine FFP2 Maske.

Auch wenn zwischenzeitlich das Tragen nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.... tragen Sie bitte während der Gruppenstunden eine FFP2 Maske. Herzlichen Dank!

 


Was erwartet Sie?

Es gibt verschiedene Methoden wie in einer Gruppe therapeutisch gearbeitet werden kann.

 

Diese Gruppen werden als offene Gruppen geführt. Dies bedeutet, frei werdende Plätze werden
(nach Absprache) durch neue Teilnehmende belegt.

 

Gruppengröße ca. 8 Teilnehmende. Jedes Treffen dauert 1,5 Stunden.

 

In der Regel gibt es kein Programm oder vorformuliertes Ziel. Die Gruppenmitglieder initiieren und bestimmen durch ihre Beiträge den Verlauf des Gesprächs. Durch Beobachtung und intensiven Austausch entsteht oft die Möglichkeit für Erkenntnisse, eigene „Baustellen“ aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.

 

In diesem Rahmen, kann eine Atmosphäre entstehen, in der es möglich wird mit anderen die eigenen tiefsten Sorgen zu teilen. Gegenseitiges Verständnis fördert die Entwicklung zur inneren Stärke eigene Probleme zu bearbeiten. Durch die Initiative der Gruppenmitglieder leben die Treffen. Die Therapeutin versteht sich als Koordinatorin. Sie kann sowohl eine weitgehend passive Haltung einnehmen, aber auch aktiv in das Geschehen eingreifen.

 

Bitte setzen Sie sich mit den Gruppenregeln und der Schweigepflichtsvereinbarung auseinander.

Termin

Dienstag   2024
    Beginn:   16:30 Uhr
    Ende:      18:00 Uhr
   
   
  Vorerst keine Gruppenstunden mehr.
   
   

Gruppenregeln

Verbindliche Grundlage der Teilnehmenden an den Gruppenstunden

  • Wir tragen keine Informationen aus den Gruppen nach draußen (weder darüber, wer teilgenommen hat, noch darüber, was gesprochen wurde). Schweigepflicht ist bedeutend.
    Bitte lesen Sie die Ausführungen weiter unten.
  • Die Teilnahme an Gruppen ist unter Einfluss von Alkohol, Drogen usw. nicht gestattet.
    Davon ausgenommen sind ärztlich verordnete Mittel, die in der vorgeschriebenen Dosierung eingenommen werden.
  • Alle Teilnehmenden sind gleichwertig und gleichberechtigt. Jede/r ist für sich selbst und für die Einhaltung der Gruppenregeln verantwortlich. Die Therapeutinnen schützen, unterstützen und begleiten die Gruppenaktivität der Teilnehmenden.
  • Wir begegnen uns in einer freundschaftlich, wohlwollenden, ehrlichen Grundhaltung.
  • Wir bemühen uns um gegenseitiges Verständnis und Einfühlung in der Absicht, uns einander
    durch den offenen, ehrlichen Austausch von eigenen Erfahrungen, Empfindungen und
    Gefühlen zu nützen.
  • Wir sprechen in der ICH-Form. „man“ wird nicht benutzt.
    Statt dessen z.B.: Ich höre… ich sehe… ich nehme wahr… ich freue / ich ärgere mich….
  • Wir sprechen nicht „um die Ecke“ über andere, sondern wir sprechen andere Teilnehmende
    direkt an.
  • Wir geben Erfahrungen weiter, aber keine Ratschläge, Tipps, Hinweise usw..
  • Wir bewerten nicht.
    Weder das Gesagte, noch die Handlungen anderer und keine Personen selbst.
  • Wir interpretieren und deuten Aussagen anderer Teilnehmender nicht.
  • Niemand ist verpflichtet, etwas beizutragen oder Fragen zu beantworten.
  • Wir lassen andere ausreden. Ausgenommen, wenn jemand eine Störung empfindet.
  • Störungen haben Vorrang. Zum Beispiel: wer sich verärgert, verletzt, gestört oder gelangweilt fühlt, darf und sollte diese Missstimmung der Gruppe mitteilen.

Therapievereinbarung zur Schweigepflicht

Die Bereitschaft, sich mit sehr persönlichen Lebenserfahrungen, Gedanken, Gefühlen und dem Erleben anderer Teilnehmenden in die Gruppenpsychotherapie einzubringen, setzt einen geschützen Rahmen voraus, in dem ein sorgsamer und vertraulicher Umgang mit den von den Gruppenmitgliedern anvertrauten Informationen sichergestellt ist. Im Unterschied zu Gruppenleitenden, die als Angehörige ihres Berufsstandes der gesetzlich geregelten Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch) unterliegen, besteht eine analoge Regelung für Teilnehmende an einer Gruppenspsychotherapie nicht.

 

Der vertrauliche Umgang mit den von anderen Gruppenmitgliedern anvertrauten Informationen dient nicht ausschließlich dem Schutz des Einzelen. Vielmehr sichert das Vertrauen in die Verschwiegenheit der Gruppenteilnehmenden die Funktion und Arbeitsfähigkeit der psychotherapeutischen Gruppe.

 

Jeder Teilnehmende verpflichtet sich daher, Informationen, die einzelne Teilnehmende oder die Gruppe betreffen, nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben. Sollte sich jemand dennoch im Einzelfall Dritten anvertrauen, so trägt er/sie dafür Sorge, das Daten und Geheimnisse aus der Gruppe ausschließlich

 

  • anonymisiert
    (notwendigenfalls auch verfremdet, um die Anonymität der Teilnehmenden zu schützen)
  • in einem nicht-öffentliche, geschützen Rahmen (z. B. EinzeltherapeutIn, Ärztin/Arzt, etc.) und
  • mit Hinweis auf die Vertraulichkeit der Informationen

 

weitergeben werden. Diese Verpflichtung gilt über den Zeitpunkt der Teilnahme an der Gruppenpsychotherapie beziehungsweise das Bestehen der Gruppe hinaus und gilt auch gegenüber bereits ausgeschiedenen Gruppenmitlgiedern.