Behandlungsangebot

Mein Behandlungsspektrum erstreckt sich über die Bereiche der Psychotherapie (auch hypnosegestützt) und psychologischer bzw. psychosozialer Beratung.

 

Mein gesamtheitliches Behandlungsspektrum setzt sich aus meinen Kenntnissen in den Bereichen der Psychiatrie, Psychologie und psychotherapeutischer Verfahrensansätze zusammen. Sie ermöglichen mir für jeden Klienten eine abgestimmte und individuelle Anamnese und daraus resultierend die Diagnose zu erheben. Anschließend folgt die Erstellung des entsprechenden psychotherapeutischen Behandlungskonzeptes.

Einzeltherapie

Gespräch

Beratung

Vereinbaren Sie einen Termin.

Gruppen

Psychotherapie

Entspannungsreisen

Traumreisen

Fantasiereisen


Training sozialer Kompetenzen

TEK Training emotionaler Kompetenzen

Gesprächsgruppe für Betroffene sexueller Gewalt


Therapie, Beratung, Gespräch

Kosten

Die Aufwendungen hängen entscheidend von der Anzahl der benötigten Termine ab. Diese lässt sich vorweg nicht voraussagen. Es gibt Erfahrungswerte mit welchen Behandlungszeiträumen und Anzahl von Sitzungen gerechnet werden kann. Letztlich hängt der Erfolg und Dauer stark davon ab, inwieweit Sie sich auf diese einlassen können und wollen.

 

Die Kosten werden nach Absprache festgelegt und erfolgen auf Rechnung. Gesetzlichen Krankenkassen kann diese Rechnung nicht zur Erstattung vorgelegt werden. Klienten die in einer Privatkasse sind oder eine Zusatzversicherung Kostenübernahme Heilpraktiker führen, klären bitte vor Therapiebeginn ob ihre Kasse / Zusatzversicherung die Kosten übernimmt (schriftliche Übernahmeerklärung).

Gruppenpsychotherapie

Kosten

Für jede Teilnahme an einem der Termine Gruppenpsychotherapie sind 25,00 Euro zu zahlen.

Eine Quittung wird ausgestellt.

Klienten die in einer Privatkasse sind oder eine Zusatzversicherung Kostenübernahme Heilpraktiker führen, klären bitte vor Therapiebeginn ob ihre Kasse / Zusatzversicherung die Kosten übernimmt (schriftliche Übernahmeerklärung).

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Nach erfolgreicher Prüfung und Eignungsfeststellung besitze ich die staatliche Psychotherapiezulassung nach dem Heilpraktikergesetz. Somit spezialisiere ich mich - gegenüber dem Heilpraktiker, der auch organische und körperliche Leiden behandelt - auf psychologische, psychosoziale und psychotherapeutische Verfahren.
 
Eine Zusammenarbeit mit mir als Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie und der medikamentösen Behandlung durch einen Arzt schließt sich keinesfalls aus. Ganz im Gegenteil: Diese Zusammenarbeit stellt in vielen Fällen eine gegenseitige Ergänzung dar.

Wie ist der Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie einzuordnen?

Wer in Deutschland auf dem Feld der freien Psychotherapie tätig werden möchte, um Menschen psychotherapeutisch unterstützen zu können, kann sich an verschiedenen rechtlichen Abstufungen ausrichten.
So gibt es die Möglichkeit als Psychologische/r Berater/in tätig zu werden. Hierfür ist keine staatliche Zulassung vorgeschrieben. Der Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie grenzt sich gegenüber dem Psychologischen Berater durch seine staatliche Prüfung mit Heilzulassung und dem Einsatz psychotherapeutischer Methoden ab. Im Gegensatz zum approbierten Psychotherapeuten darf der Heilpraktiker für Psychotherapie jedoch keine Medikamente verschreiben oder schwerwiegende psychiatrische Störungen behandeln.