Mein Behandlungsspektrum erstreckt sich über die Bereiche der Psychotherapie (auch hypnosegestützt) und psychologischer bzw. psychosozialer Beratung.
Mein gesamtheitliches Behandlungsspektrum setzt sich aus meinen Kenntnissen in den Bereichen der Psychiatrie, Psychologie und psychotherapeutischer Verfahrensansätze zusammen. Sie ermöglichen mir für jeden Klienten eine abgestimmte und individuelle Anamnese und daraus resultierend die Diagnose zu erheben. Anschließend folgt die Erstellung des entsprechenden psychotherapeutischen Behandlungskonzeptes.
Die Aufwendungen hängen entscheidend von der Anzahl der benötigten Termine ab. Diese lässt sich vorweg nicht voraussagen. Es gibt Erfahrungswerte mit welchen Behandlungszeiträumen und Anzahl von Sitzungen gerechnet werden kann. Letztlich hängt der Erfolg und Dauer stark davon ab, inwieweit Sie sich auf diese einlassen können und wollen.
Die Kosten werden nach Absprache festgelegt und erfolgen auf Rechnung. Gesetzlichen Krankenkassen kann diese Rechnung nicht zur Erstattung vorgelegt werden. Klienten die in einer Privatkasse sind oder eine Zusatzversicherung Kostenübernahme Heilpraktiker führen, klären bitte vor Therapiebeginn ob ihre Kasse / Zusatzversicherung die Kosten übernimmt (schriftliche Übernahmeerklärung).
Für jede Teilnahme an einem der Termine Gruppenpsychotherapie sind 25,00 Euro zu zahlen.
Eine Quittung wird ausgestellt.
Klienten die in einer Privatkasse sind oder eine Zusatzversicherung Kostenübernahme Heilpraktiker führen, klären bitte vor Therapiebeginn ob ihre Kasse / Zusatzversicherung die Kosten übernimmt (schriftliche Übernahmeerklärung).
Nach erfolgreicher Prüfung und Eignungsfeststellung besitze ich die staatliche Psychotherapiezulassung nach dem Heilpraktikergesetz. Somit spezialisiere ich mich - gegenüber dem
Heilpraktiker, der auch organische und körperliche Leiden behandelt - auf psychologische, psychosoziale und psychotherapeutische Verfahren.
Eine Zusammenarbeit mit mir als Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie und der medikamentösen Behandlung durch einen Arzt schließt sich keinesfalls aus. Ganz im Gegenteil: Diese
Zusammenarbeit stellt in vielen Fällen eine gegenseitige Ergänzung dar.
Wer in Deutschland auf dem Feld der freien Psychotherapie tätig werden möchte, um Menschen psychotherapeutisch unterstützen zu können, kann sich an verschiedenen rechtlichen Abstufungen
ausrichten.
So gibt es die Möglichkeit als Psychologische/r Berater/in tätig zu werden. Hierfür ist keine staatliche Zulassung vorgeschrieben. Der
Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie grenzt sich gegenüber dem Psychologischen Berater durch seine staatliche Prüfung mit Heilzulassung und dem
Einsatz psychotherapeutischer Methoden ab. Im Gegensatz zum approbierten Psychotherapeuten darf der Heilpraktiker für Psychotherapie jedoch keine Medikamente
verschreiben oder schwerwiegende psychiatrische Störungen behandeln.